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BGH, 09.06.1954 - VI ZR 310/52 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme der Deutschen Bundesbahn für einen Unfall der sich im Mai 1942 im Elsass ereignet hat - Verwaltung der Eisenbahnen im Elsass durch die deutsche Reichsbahn - Verwaltung des Bundeseisenbahnvermögens als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 14, 282
- NJW 1954, 1642
- DVBl 1954, 715
- DB 1954, 864
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50
Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch
Auszug aus BGH, 09.06.1954 - VI ZR 310/52
Wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, ist der Anspruch auf diese Renten erst jeweils mit dem Heranrücken der einzelnen Zeitabschnitte und ihrem Erleben durch den Kläger, also nach dem 8. Mai 1945 entstanden (vgl. BGHZ 1, 34 und OGHZ 4, 109).Sowohl der Gesichtspunkt der Teilidentität zwischen der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn (BGHZ 1, 34 [38] und BGH Urteil vom 7. November 1952 - V ZR 106/51 - LM § 779 BGB Nr. 4), und der Gedanke der Funktionsnachfolge setzen voraus, dass es sich um die Erfüllung einer Verbindlichkeit handelt, die sich auf das übergegangene Vermögen und den übergegangenen Betrieb bezieht.
- BGH, 07.11.1952 - V ZR 106/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.06.1954 - VI ZR 310/52
Sowohl der Gesichtspunkt der Teilidentität zwischen der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn (BGHZ 1, 34 [38] und BGH Urteil vom 7. November 1952 - V ZR 106/51 - LM § 779 BGB Nr. 4), und der Gedanke der Funktionsnachfolge setzen voraus, dass es sich um die Erfüllung einer Verbindlichkeit handelt, die sich auf das übergegangene Vermögen und den übergegangenen Betrieb bezieht. - BGH, 29.04.1953 - VI ZR 24/52
Eisenbahnunfall in der Sowjetzone
Auszug aus BGH, 09.06.1954 - VI ZR 310/52
Damit steht in Einklang, dass auch nach den Bestimmungen des Internationalen Privatrechts den Reisenden für erlittene Schäden nur diejenige Eisenbahnverwaltung haftet, in deren Gebiet die beförderte Person verletzt wird (Art. 28 § 1 des Internationalen Eisenbahn- Personen- und Gepäckverkehrsübereinkommen vom 23. Oktober 1924 - RGBl 1925 11, 483 i.d.F. vom 23. November 1933 - RGBl 11, 599 in Kraft getreten am 1. Oktober 1938 - RGBl 11, 101; vgl. auch BGHZ 9, 311 [316]). - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 16.06.1950 - II ZS 122/49
Auszug aus BGH, 09.06.1954 - VI ZR 310/52
Wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, ist der Anspruch auf diese Renten erst jeweils mit dem Heranrücken der einzelnen Zeitabschnitte und ihrem Erleben durch den Kläger, also nach dem 8. Mai 1945 entstanden (vgl. BGHZ 1, 34 und OGHZ 4, 109).
- BGH, 29.10.1959 - VII ZR 197/58
Feldbahnlokomotiven - §§ 678, 687 Abs. 1 BGB; § 823 BGB, § 852 BGB <Fassung …
"Eingegangen" i.S. dieser Vorschrift sind diejenigen Verbindlichkeiten, die nach dem angeführten Zeitpunkt entstanden sind (BGHZ 14, 282). - BGH, 08.11.1960 - VI ZR 25/60
Entschädigung für einen bei dem Betrieb der Deutschen Reichsbahn eingetretenen …
Das gilt auch dann, wenn die Bedürfnisse und Aufwendungen, deren Deckung die Schadensersatzforderung dient, erst nach dem 8. Mai 1945 entstanden sind (Abweichung von BGHZ 14, 282).Auch das Urteil des erkennenden Senats BGHZ 14, 282 ging von der damals herrschenden Auffassung aus.
An der gegenteiligen, aber die damalige Entscheidung nicht tragenden Auffassung, die in dem Urteil BGHZ 14, 282 ausgesprochen ist, kann nicht festgehalten werden.
- BGH, 10.02.1955 - III ZR 123/53
Zuständigkeit für Erstattungsansprüche
Zwar ist darnach auch für die Postverwaltung, geradeso wie bei der Bahnverwaltung (vgl. BGHZ 1, 34 [39]; S. 6 des Urteils vom 23. April 1951 - IV ZR 158/50 - BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53] [69]; S. 7 des Urteils vom 9. Juni 1954 - VI ZR 310/50 = JZ 1955, 19) davon auszugehen, daß sie - unter Beschränkung auf den Umfang des Vereinigten Wirtschaftsgebietes - dasselbe "Unternehmen" wie die Deutsche Reichspost ist.
- BGH, 21.10.1954 - IV ZR 171/52
Reichsbahnanleihe von 1940
Die Revision verweist hierbei zu Unrecht auf die Rechtsprechung zur Schadenersatzpflicht, insbesondere über Schadenersatzrenten für die Zeit nach dem 9. Mai 1945, wenn das schadenstiftende Ereignis vor dem 9. Mai 1945 liegt (OGHZ 4, 109 [120]; BGHZ 1, 34 [42]; vgl. auch BGH-Urteil vom 9. Juni 1954 - VI ZR 310/52). - OLG Jena, 01.12.1993 - 4 (HS) U 95/93
Voraussetzungen der Entstehung eines Erbbaurechts; Bestimmung der maßgeblichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.12.1955 - III ZR 187/54
Rechtsmittel
Erst recht versagt der Hinweis der Revision auf das Urteil VI ZR 310/52 (BGHZ 14, 282), in dem es sich um die ganz andere Frage der Haftung der Deutschen Bundesbahn für die Folgen eines Eisenbahnunfalles handelt, der sich 1942 im Elsaß ereignet hatte.